Bußgeldsachen

Es ist wichtig zu wissen, wie man auf einen Bußgeldbescheid reagieren soll.

Es gibt die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dies ist innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung möglich. Legt man keinen Einspruch ein, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. In manchen Angelegenheiten empfiehlt es sich auch, vorsorglich zur Fristwahrung Einspruch einzulegen. Der Einspruch kann jederzeit zurück genommen werden, mit der Folge, dass der Bußgeldbescheid dann rechtskräftig wird.

Entschließt man sich, Einspruch einzulegen, muss der Einspruch keine Begründung enthalten. Es empfiehlt sich allerdings mitzuteilen, warum man meint, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Anderenfalls sieht die Bußgeldstelle keine Veranlassung, dem Einspruch abzuhelfen und gibt die Sache an das zuständige Amtsgericht ab.

Aber Achtung: Äußern Sie sich nicht zu schnell ! Die Begründung eines Einspruchs sollte wohl überlegt sein, sonst gibt man eventuell die Ordnungswidrigkeit zu, ohne dies eigentlich zu wollen. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Nach der Begründung hat die Bußgeldstelle dann die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie dem Einspruch stattgibt oder die Sache an das zuständige Amtsgericht abgibt.